Aktuelles zur RoHS-Richtlinie – RoHS 2 oder RoHS 3?

Sagt Ihnen RoHS etwas? Die Abkürzung steht für „Restriction of Hazardous Substances“, mit der offiziellen deutschen Bezeichnung „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ [3]. Inzwischen denke ich, kennt jeder Elektronik-Entwickler den Begriff „RoHS“. Aber vielleicht ist nicht jedem bewusst, dass dieses Jahr wieder eine größere Änderung bei der Umsetzung ansteht. Die Übergangszeit für Ausnahmen für viele medizinische Produkte endet nämlich am 21. Juli 2021, danach gelten strengere Anforderungen, die oft als RoHS 3 bezeichnet werden.

In diesem Artikel behandeln wir die verschiedenen Richtlinien und deren Ergänzung. Anschließend gehen wir noch darauf ein, wie wir als Entwicklungsdienstleister mit dem Thema umgehen.

Eine kurze Übersicht zur Entstehung der RoHS-Richtlinie:

Richtlinie Veröffentlichung Anzuwenden ab Link
RoHS 1
Richtlinie 2002/95/EGIn den folgenden Jahren folgten etliche Ergänzungen
2003 2005 (In Deutschland im ElektroG umgesetzt) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32002L0095

Eine Übersicht über Ergänzungen gibt es unter:
https://ec.europa.eu/environment/waste/rohs_eee/legis_rohs1_en.htm

RoHS 2
Richtlinie 2011/65/EU
2011 2013 https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2011/65/oj?locale=de
Umgangssprachlich RoHS 3

Änderung von Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU,  Richtlinie 2015/863

2015 2019 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32015L0863

Inhalt

Das Ziel der RoHS-Richtlinie und deren nationaler Umsetzung ist: „… das Recycling und/oder die Wiederverwendung solcher Produkte zu erhöhen. Die Gesetzgebung schreibt auch vor, dass bestimmte gefährliche Substanzen (Schwermetalle wie Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom sowie Flammschutzmittel wie polybromierte Biphenyle (PBB) oder polybromierte Diphenylether (PBDE)) durch sicherere Alternativen ersetzt werden müssen. Elektro- und Elektronikaltgeräte stellen Umwelt- und Gesundheitsrisiken dar, wenn sie unzureichend behandelt werden. Die RoHS- und WEEE-Richtlinien über Elektro- und Elektronikgeräte wurden 2011 und 2012 neu gefasst, um den schnell wachsenden Abfallstrom solcher Produkte zu bewältigen. Ziel ist es, die Menge an Elektro- und Elektronikaltgeräten, die angemessen behandelt werden, zu erhöhen und die Menge, die entsorgt wird, zu reduzieren.“ [1]

Elektronische Geräte, die in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden, müssen abgesehen von einigen Ausnahmen konform zu der Richtlinie sein.

Geräte sind kategorisiert in Anhang 1 der Richtlinie [3]. Medizinische Geräte gehören zur Kategorie 8.
Die Ausnahmen sind definiert in den Anhängen 3 und 4, z. B. in der konsolidierten Fassung [6].

Mit der Richtlinie 2015/863 unterliegen zum einen zusätzliche Stoffe einer Beschränkung, zum anderen werden auch bisher geltende Ausnahmen weiter reduziert. Die Details können in den Publikationen der Europäischen Union, die in dem Artikel verlinkt sind, nachgelesen werden.

MEDtech Ingenieur fungiert als Entwicklungsdienstleister im Bereich Medizintechnik. Wir prüfen die RoHS-Konformität unserer Schaltungen und Leiterplatten im Rahmen der Entwicklung unter anderem durch folgende Maßnahmen:

  • Spezifikation der RoHS-Konformität in den Fertigungsunterlagen, also Vorgabe für die Fertiger
  • Prüfung der Bauteil-Stücklisten mit Datenbanken wie zum Beispiel:
    • Digikey BOM-Tool
    • Silicon Expert Abgleich
  • Bestätigung der Konformität durch Lieferanten und Fertiger
Ihr Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Martin Bosch, Gesellschafter, Hardware-Entwickler
E-Mail: bosch@medtech-ingenieur.de
Tel.:  +49 9131 691 241
 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Entwicklung Ihres Medizingeräts? Wir helfen gerne! Die MEDtech Ingenieur GmbH bietet Hardware-Entwicklung, Software-Entwicklung, Systems Engineering, Mechanik-Entwicklung und Beratung aus einer Hand. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Verantwortlichkeiten

Der In-Verkehr-Bringer ist verantwortlich für die CE-Konformität, von der die RoHS-Konformität einen Teil darstellt.

RoHS-Symbole und Zeichen werden von vielen Herstellern verwendet, sind aber von der EU ausdrücklich nicht erwünscht. Die EU schreibt dazu: „From 2nd January 2013, CE marking shall be the only marking which attests the conformity of the product with the requirements of RoHS 2. Pursuant to EC/765/2008markings, signs or inscriptions that are likely to mislead third parties regarding the meaning or form of the CE marking shall be prohibited.“ (siehe Q8.12 in [2]).

Fazit

Was oft als RoHS 3 bezeichnet wird, ist offiziell eine Erweiterung von RoHS 2. Ob die nächste größere Überarbeitung dann RoHS 3 heißt oder eine andere Benennung erhält, werden wir vermutlich im Jahr 2024 sehen.

Die ursprüngliche RoHS-Richtlinie gilt nur in Europa, aber viele andere Länder haben ähnliche Richtlinien und Gesetze. Am bekanntesten ist wahrscheinlich China-RoHS.
Eine Übersicht dazu gibt es z. B. unter: https://www.chemsafetypro.com/Topics/Restriction/EU_RoHS_2_EU_RoHS_Directive.html

Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben oder Ihre Erfahrungen zum Thema teilen möchten, schreiben Sie gerne einen Kommentar oder melden Sie sich bei uns.

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Autor

  • Martin Bosch

    Martin Bosch ist ein Vollblut Hardware-Entwickler und lebt seine Leidenschaft für Elektronik-Entwicklung in der MEDtech Ingenieur GmbH aus. Sein Schwerpunkt der Entwicklung von Embedded Elektronik für medizinische Anwendungen. Embedded Elektronik bedeutet hierbei den Entwurf von Leiterplatten und Schaltungen mit Mikrocontrollern und analoger Schaltungstechnik für verschiedenste Geräte, von Blutanalyse-Geräten bis zu Defibrillatoren.

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